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                  Vorzüge für Mitglieder
 Zu den Schausammlungen und den zahlreichen
                  Sonderausstellungen des
                  Historischen Museums der Pfalz haben Sie freien Eintritt.
 
 Die "Pfälzer Heimat" kommt halbjährlich kostenfrei ins Haus.
 
 Ebenfalls freien Eintritt zu den Vorträgen des Gesamtvereins und seiner Bezirksgruppen.
 
 Sie erhalten einen
                  Rabatt von bis zu 40% auf die Veröffentlichungen des Historischen Vereins
                  der Pfalz und der
                  Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der
                  Wissenschaften.
 
 Die wissenschaftliche Zeitschrift "Mitteilungen des Historischen Vereins
                  der Pfalz" können Sie im Vorzugsabonnement regelmäßig zum Preis von 20
                  Euro beziehen.
 
 Zu allen Jahrestagungen des Gesamtvereins werden Sie eingeladen.
 
                
                  | Die Ortsgruppe erhebt eigene Beiträge: | Euro: |  
                  | Einzelmitglied | 30,- |  
                  | Familienmitgliedschaft* | 40,- |  
                  | Studierende, Auszubildende, Schüler | 10,- |  
                  | Gemeinden | 30,- |  
                  | Korporative Mitglieder | 50,- |  
                  | Vorzugsabonnement der "Mitteilungen" | 20,- |  
                  | *Die Familienmitgliedschaft
                  umfasst Partner/Partnerinnen in Ehe und eheähnlichen Gemeinschaften,
                  sowie die zu diesen gehörenden Kinder bis 18 Jahren. Die
                  Familienmitgliedschaft ist unter Benennung eines Hauptmitglieds zu
                  erklären. Nur dieses ist stimmberechtigt. Die Namen des Partners/der
                  Partnerin und gegebenenfalls der Kinder (mit Geburtsdatum) sind
                  anzugeben. |  
                  | Wichtiger Hinweis: Gemäß Schreiben des Finanzamts Speyer vom 08.09.2000 werden von den
                  Finanzämtern ab dem Jahr 2001 alle Mitgliedsbeiträge für den
                  Historischen Verein der Pfalz e.V. als Spenden anerkannt. Die Kopien
                  Ihres Überweisungsträgers oder ihres Kontoauszugs gelten als
                  Spendenquittung.
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